Mit Umsicht weniger Steueraufwand
Das vielschichtige Steuerrecht erscheint oftmals undurchsichtig – mit unseren Fachkenntnissen behalten wir für Sie den Überblick. Die Erfahrung zeigt uns, dass unsere Mandanten immer wieder überrascht sind, was tatsächlich steuerlich berücksichtigt werden kann. Ob Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- oder Umsatzsteuerjahreserklärung: All diese Steuererklärungen fertigen wir für Sie an. Ebenso übernehmen wir für Sie auch die Prüfung bereits angefertigter Steuererklärungen.
Im Bereich der Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen unterstützen wir Sie gern mit folgenden Leistungen:
- Erstellung von privaten Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger, Vermieter, Unternehmer, Freiberufler, und Existenzgründer, etc.
- Ermittlung von Steuerbelastungen anhand detaillierter Berechnungen samt Günstiger- und
- Vergleichsberechnungen zur Wahl der alternativen Veranlagungsformen
- Prüfung der Steuerbescheide sowie Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
- Prüfung von Steuervorauszahlungen sowie Erstellung von Anpassungsanträgen
- Erstellung von Anträgen zur Lohnsteuerermäßigung
- Erstellung von Anträgen auf Ausstellung von Nichtveranlagungs-Bescheinigungen
- Umfangreiche Erläuterungen zu Ansatz-Möglichkeiten von steuerlich relevanten Aufwendungen
- Beratung zu Ansatzmöglichkeiten von Riester- und Rürup-Versicherungsbeiträgen
Im Rahmen der unregelmäßig anfallenden steuerlichen Sachverhalte bieten wir Sie Ihnen folgende Leistungen an:
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
- Ermittlung von Steuerbelastungen anhand detaillierter Berechnungen unter Berücksichtigung von sachlichen und persönlichen Freibeträgen sowie der persönlichen Steuersätze
- Erstellung von Feststellungserklärungen für die Bewertung von Grundbesitz oder Kapitalanteilen
- Erstellung von Erklärungen für die Ermittlung des Einheitswertes
- Beratungen zu den Themen „Testament“, „Ehevertrag“, „Wohnrecht“, „Nießbrauch“ etc.
Hinsichtlich betrieblicher Steuersachverhalte im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen stehen wir Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite:
- Erstellung von Körperschaftsteuererklärung
- Erstellung von Gewerbesteuererklärung
- Erstellung von Umsatzsteuerjahreserklärung
- Ermittlung von Steuerbelastungen anhand detaillierter Berechnungen
- Prüfung der Steuerbescheide sowie Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
- Prüfung von Steuervorauszahlungen sowie Erstellung von Anpassungsanträgen
- Umfangreiche Erläuterungen zu Ansatz-Möglichkeiten von steuerlich relevanten Aufwendungen