Jahresabschluss

Alle Jahre wieder...

Auch wenn wir im Jahresabschluss Ihre Zahlen aus der Vergangenheit aufbereiten, so sind diese Angaben doch wichtige Grundlage für laufende und künftige Entscheidungen – und somit von großer Bedeutung für die Zukunft Ihres Unternehmens. Der Gesetzgeber und das Finanzamt, aber auch Ihre Mitgesellschafter oder Ihre Kreditgeber fordern von Ihnen einen Jahresabschluss, bei dem eine Vielzahl von Vorschriften und Pflichten einzuhalten sind.

Daher geben Sie die Erstellung Ihres Jahresabschlusses in die Hände eines professionellen Partners: Durch regelmäßige Fortbildung und Schulung unserer Mitarbeiter stellen wir jederzeit die Aktualität des notwendigen und anspruchsvollen Know-hows sicher und minimieren Ihren Steueraufwand. Ihnen gibt dies zudem Sicherheit bei der Erfüllung der bestehenden Gesetze und Verordnungen.

 

Im Bereich der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen unterstützen wir Sie gern mit folgenden Leistungen:

  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gemäß der gesetzlichen Anforderungen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Unterstützung bei der Erstellung von Lageberichten
  • Erstellungsberichte zur Plausibilitätsbeurteilung samt Darstellung der Ergebnisverwendung
  • Erstellung der steuerrechtlichen Bilanzierung und Gewinnermittlung („Steuerbilanz“) gemäß § 5 EStG sowie elektronische Übermittlung an die Finanzbehörden („E-Bilanz“)
  • Erstellung von Sonderformen des Jahresabschlusses (Eröffnungsbilanz, Aufgabebilanz, Sonder- und Ergänzungsbilanzen, konsolidierte sowie fremdsprachige Jahresabschlüsse)
  • Offenlegung durch Veröffentlichung der Jahresabschlussdaten im elektronischen Bundesanzeiger
  • Jahresabschlusspräsentation sowie grafische Darstellung der Unternehmensentwicklung anhand von Mehrjahresvergleichen, Jahresabschlussanlayse mit Kennzahlenbewertung und Risikobericht
  • Darstellung von Bewertungs- und Ansatzwahlrechten im Wege der Bilanzpolitik zu Gestaltungsalternativen (Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge, Rücklagenbildung etc.)
  • Durchführung der Umsatzsteuerverprobung
  • Dokumentation der Fortschreibung des Anlagevermögens in einem gesonderten Verzeichnis
  • Überprüfung der Einhaltung steuerlicher Buchungsvorschriften für GWG, Spenden, Geschenke, Bewirtungsaufwendungen, Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Bestandsveränderungen etc.
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG

 

 

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