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Wir minimieren Ihren Steueraufwand

„Warum soll ich als Rentner*in denn eine Einkommensteuererklärung abgeben?“ Diese Frage haben Sie sich vielleicht gestellt, als Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt aus Ihrem Briefkasten geholt haben.

Grundsätzlich gilt: Die Steuerpflicht endet nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand. Hieran hat sich nichts geändert – doch durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes und der persönlichen Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sowie durch die technische Entwicklung haben die Finanzbehörden nun eine stärkere Kontrollmöglichkeit. So können z. B. die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten vom früheren Arbeitgeber oder Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (eventuell in Verbindung mit anderen Einkünften) der Grund für eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung sein. Wir prüfen für Sie, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung unter Beachtung aller steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.

Auch beraten wir Sie zum Thema „Schenkung und Erbschaft“, damit Ihr Vermögen für die nächste Generation gesichert wird, denn das bloße Vertrauen auf die allgemeingültigen Gesetze kostet oft unnötig viel Geld. Eine klare Erbschaftsregelung kann zudem helfen, Streitigkeiten unter den Erbenden zu vermeiden. Dies sollte nicht erst im hohen Alter, sondern so früh wie möglich bedacht werden.

Wir unterstützen Sie also auch im Ruhestand dabei, Ihr Vermögen nachhaltig zu sichern und auszubauen. Gern bieten wir Ihnen dazu folgende Leistungen:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Beratung zu Vermögensübertragungen (Schenkungen, Erbschaften)
  • Testamentsgestaltung aus steuerrechtlicher Sicht (in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren)

„Man soll seine Steuern dem Staat zahlen, wie man seiner Geliebten einen Blumenstrauß schenkt.“

Friedrich von Hardenberg, gen. Novalis (1772 – 1801)