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Jahresabschluss

Alle Jahre wieder...

Auch wenn wir im Jahresabschluss Ihre Zahlen aus der Vergangenheit aufbereiten, so sind diese Angaben doch wichtige Grundlage für laufende und künftige Entscheidungen – und somit von großer Bedeutung für die Zukunft Ihres Unternehmens. Der Gesetzgeber und das Finanzamt, aber auch Ihre Mitgesellschafter*innen oder Ihre Kreditgeber*innen fordern von Ihnen einen Jahresabschluss, bei dem eine Vielzahl von Vorschriften und Pflichten einzuhalten sind.

Daher geben Sie die Erstellung Ihres Jahresabschlusses in die Hände eines professionellen Partners: Durch regelmäßige Fortbildung und Schulung unserer Mitarbeiter*innen stellen wir jederzeit die Aktualität des notwendigen und anspruchsvollen Know-hows sicher und minimieren Ihren Steueraufwand. Ihnen gibt dies zudem Sicherheit bei der Erfüllung der bestehenden Gesetze und Verordnungen.

Im Bereich der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen unterstützen wir Sie gern mit folgenden Leistungen:

  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gemäß der gesetzlichen Anforderungen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Unterstützung bei der Erstellung von Lageberichten
  • Erstellungsberichte zur Plausibilitätsbeurteilung samt Darstellung der Ergebnisverwendung
  • Erstellung der steuerrechtlichen Bilanzierung und Gewinnermittlung („Steuerbilanz“) gemäß § 5 EStG sowie elektronische Übermittlung an die Finanzbehörden („E-Bilanz“)
  • Erstellung von Sonderformen des Jahresabschlusses (Eröffnungsbilanz, Aufgabebilanz, Sonder- und Ergänzungsbilanzen, konsolidierte sowie fremdsprachige Jahresabschlüsse)
  • Offenlegung durch Veröffentlichung der Jahresabschlussdaten im elektronischen Bundesanzeiger
  • Jahresabschlusspräsentation sowie grafische Darstellung der Unternehmensentwicklung anhand von Mehrjahresvergleichen, Jahresabschlussanlayse mit Kennzahlenbewertung und Risikobericht
  • Darstellung von Bewertungs- und Ansatzwahlrechten im Wege der Bilanzpolitik zu Gestaltungsalternativen (Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge, Rücklagenbildung etc.)
  • Durchführung der Umsatzsteuerverprobung
  • Dokumentation der Fortschreibung des Anlagevermögens in einem gesonderten Verzeichnis
  • Überprüfung der Einhaltung steuerlicher Buchungsvorschriften für GWG, Spenden, Geschenke, Bewirtungsaufwendungen, Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Bestandsveränderungen etc.
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG