Jahresabschluss
Alle Jahre wieder...
Auch wenn wir im Jahresabschluss Ihre Zahlen aus der Vergangenheit aufbereiten, so sind diese Angaben doch wichtige Grundlage für laufende und künftige Entscheidungen – und somit von großer Bedeutung für die Zukunft Ihres Unternehmens. Der Gesetzgeber und das Finanzamt, aber auch Ihre Mitgesellschafter*innen oder Ihre Kreditgeber*innen fordern von Ihnen einen Jahresabschluss, bei dem eine Vielzahl von Vorschriften und Pflichten einzuhalten sind.
Daher geben Sie die Erstellung Ihres Jahresabschlusses in die Hände eines professionellen Partners: Durch regelmäßige Fortbildung und Schulung unserer Mitarbeiter*innen stellen wir jederzeit die Aktualität des notwendigen und anspruchsvollen Know-hows sicher und minimieren Ihren Steueraufwand. Ihnen gibt dies zudem Sicherheit bei der Erfüllung der bestehenden Gesetze und Verordnungen.
Im Bereich der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen unterstützen wir Sie gern mit folgenden Leistungen:
- Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gemäß der gesetzlichen Anforderungen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Unterstützung bei der Erstellung von Lageberichten
- Erstellungsberichte zur Plausibilitätsbeurteilung samt Darstellung der Ergebnisverwendung
- Erstellung der steuerrechtlichen Bilanzierung und Gewinnermittlung („Steuerbilanz“) gemäß § 5 EStG sowie elektronische Übermittlung an die Finanzbehörden („E-Bilanz“)
- Erstellung von Sonderformen des Jahresabschlusses (Eröffnungsbilanz, Aufgabebilanz, Sonder- und Ergänzungsbilanzen, konsolidierte sowie fremdsprachige Jahresabschlüsse)
- Offenlegung durch Veröffentlichung der Jahresabschlussdaten im elektronischen Bundesanzeiger
- Jahresabschlusspräsentation sowie grafische Darstellung der Unternehmensentwicklung anhand von Mehrjahresvergleichen, Jahresabschlussanlayse mit Kennzahlenbewertung und Risikobericht
- Darstellung von Bewertungs- und Ansatzwahlrechten im Wege der Bilanzpolitik zu Gestaltungsalternativen (Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge, Rücklagenbildung etc.)
- Durchführung der Umsatzsteuerverprobung
- Dokumentation der Fortschreibung des Anlagevermögens in einem gesonderten Verzeichnis
- Überprüfung der Einhaltung steuerlicher Buchungsvorschriften für GWG, Spenden, Geschenke, Bewirtungsaufwendungen, Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Bestandsveränderungen etc.
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG