Das wünschen sich auch Fußballsfans: Der Bundesfinanzhof hat im Fall eines Torwarttrainers einer Profi-Fußballmannschaft entschieden, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abonnement grundsätzlich als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind.
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